Wenn man einmal in die Situation gerät, verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall zu geraten, ist häufig die Ratlosigkeit groß, was nun als nächstes zu tun ist.
Der andere Unfallbeteiligte macht eventuell einen vermeintlich vernünftigen Eindruck und so verzichtet man sogar unter Umständen auf die Hinzuziehung der Polizei.
In einer solchen Situation sollte man jedoch trotz der ungewohnten Situation und obwohl man vielleicht sogar unter Schock steht einen kühlen Kopf bewahren. Es schadet im Übrigen nicht, direkt nach dem Unfall neben der Polizei einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser wird Ihnen einen kurzen Fahrplan aufzeigen, wie sie sich nun korrekt verhalten sollten.
Neben dem Anruf bei der Polizei, welche gegen den Unfallverursacher bei einem Fehlverhalten gleich ein Bußgeld aussprechen kann, sollte Beweissicherung betrieben werden. Am besten ist es, gleich nach dem Unfall ein Lichtbild der Endstellung der Unfallbeteiligten PKW zu fertigen. Im Nachgang die konkrete Position der PKW zu einander noch zu konstruieren ist selten möglich. Auch ein Sachverständigengutachten hilft hier häufig nicht mehr weiter.
Darüber hinaus sollten Sie potentielle Augenzeugen aktiv ansprechen und nach den Kontaktdaten fragen. Notieren Sie sich ggf. Kennzeichen von PKW, die vor oder hinter Ihnen gefahren sind. Nicht selten entziehen sich Passanten, die den Unfall gesehen haben, dem weiteren Geschehen.
Sofern dann die Halterdaten, Fahrerdaten, das Kennzeichen sowie die Daten der gegnerische Haftpflichtversicherung aufgenommen worden sind, scheuen Sie sich nicht den direkten Weg zum Anwalt zu wählen. Hinsichtlich der Kosten brauchen Sie sich im Zweifel nicht allzu große Sorgen machen, da grds. die gegnerische Haftpflichtversicherung außergerichtlich entsprechend der Haftungsquote Ihre Anwaltskosten übernimmt. Hierbei kommt der Grundsatz der Waffengleichheit zum Vorschein. Man billigt es juristischen Laien zu, einen Anwalt hinzu zu ziehen, da der Gegner der Rechtsstreitigkeit eine Versicherung ist und dort in den Rechtsabteilungen geschulte Juristen sitzen. Dieses Ungleichgewicht möchte der Gesetzgeber ausgleichen.
Verkehrsunfallsachen werden im Übrigen regelmäßig von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Ggf. müssten Sie sich noch einmal Ihren Versicherungsvertrag genauer ansehen. Bei einem sich anschließenden Klageverfahren, sofern eine außergerichtliche Lösung nicht möglich war, sieht die Kostensituation dann anders aus. Ein versierter Rechtsanwalt wird mit Ihnen jedoch jede kostenauslösende Maßnahme im Detail besprechen, damit Sie stets wissen woran Sie sind.
Die Konsultation eines Anwalts ist auch deshalb von Vorteil, da dieser sämtliche möglichen Schadenspositionen kennt. Neben den eigentlichen Reparaturkosten kann man Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld sowie weitere Kosten geltend machen.
Damit Sie in dieser zumeist ungewohnten und stressigen Situation den Überblick behalten, lassen Sie sich doch einfach durch uns vertreten und entlasten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!