Kann ich als Mieter einfach die Mietzahlungen an den Vermieter einstellen und mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?

Sofern Sie als Mieter im Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 die Miete ohne weitere Anmerkungen nicht entrichten, müssen sie damit rechnen, dass Ihnen der Vermieter kündigt und sodann eine Räumungs- bzw. Zahlungsklage erhebt.

Der Vermieter kann sich nur dann aufgrund von Zahlungsverzuges nicht auf eine wirksame Kündigung des Mietverhältnisses berufen, sofern Sie als Mieter dem Vermieter glaubhaft gemacht haben, dass das Ausbleiben der Mietzahlungen coronabedingt erfolgt ist. Entsprechende Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie deshalb unbedingt anzeigen und nachweisen.

Die Kündigung aufgrund des Zahlungsverzuges wäre sodann bis zum 30. Juni 2022 ausgeschlossen. Danach kann von Seiten des Vermieters wieder gekündigt werden. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Miete verfällt damit nicht einfach!